Der Beschuldigte hat an seiner Hafteröffnung eingestanden, dass C.A._____ ihn während dieser Videoaufnahme A (UA act. 793.21, Video A) an seinem Penis angefasst hat (UA act. 202). Anlässlich seiner Einvernahme vom 18. September 2020 gab er dem widersprechend an, dass er nur habe urinieren wollen und mit seinem Penis zwischen die Beine von C.A._____ gezielt und gefragt habe, ob er jetzt dort hindurchpinkeln müsse, da sie vor ihm auf die Toilette gesessen sei. C.A._____ habe ihn höchstens an seinem Muttermal, welches er im Genitalbereich habe, - 15 -