__ erneut mit einer Hand während beinahe 20 Sekunden an den Penis des Beschuldigten gegriffen, bevor sie für eine sehr kurze Zeit dessen Gesäss mit beiden Händen angefasst und danach mit beiden Händen den Penis des Beschuldigten ergriffen und diesen während mehreren Sekunden manuell stimuliert hat. Bei diesen Handlungen handelt es sich eindeutig um sexualbezogene Handlungen, die der Beschuldigte mit der damals 5 ½ Jahre alten C.A._____ vorgenommen hat. Insoweit er daran festhält, dass diese Handlungen für ihn nicht als sexuell wahrgenommen worden seien, kann ihm nicht gefolgt werden. Es kann dazu auf die obigen Erwägungen zum Vorsatz verwiesen werden.