Gestützt auf die Videoaufnahme sowie die Aussagen des Beschuldigten erachtet es das Obergericht als erstellt, dass C.A._____ am 8. August 2020 den Penis des Beschuldigten mit einer Hand während beinahe einer Minute manuell stimuliert und der Beschuldigte dabei sein Becken wiederholt nach vorne und hinten bewegt hat, wodurch der Penis des Beschuldigten steif geworden ist. Anschliessend hat C.A._____ erneut mit einer Hand während beinahe 20 Sekunden an den Penis des Beschuldigten gegriffen, bevor sie für eine sehr kurze Zeit dessen Gesäss mit beiden Händen angefasst und danach mit beiden Händen den Penis des Beschuldigten ergriffen und diesen während mehreren Sekunden manuell stimuliert hat.