abgespielt, nachdem der Beschuldigte ausführte, diese noch nie gesehen zu haben. Daraufhin gab der Beschuldigte an, den Tatvorwurf nun zu verstehen. Er habe sich nicht gegen die Berührungen gewehrt und sein Penis sei erigiert gewesen. Dies wahrscheinlich, weil C.A._____ an seinen Penis gefasst habe. An eine bewusste sexuelle Handlung könne er sich jedoch nicht erinnern. Er habe es einfach geschehen lassen, wobei es dann aber schon zu spät gewesen sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8; 10).