Gestützt auf die anlässlich der Hafteinvernahme vom 28. August 2020 gemachten und als glaubhaft zu qualifizierenden Geständnisse des Beschuldigten, bei denen es sich im Übrigen um die tatnächsten Aussagen handelt und die im Einklang mit der Videoaufnahme stehen, sowie die Aussagen von C.A._____ anlässlich ihrer Videoeinvernahme vom 23. September 2020, erachtet es das Obergericht als erstellt, dass sich der Beschuldigte am 1. August 2020 während des gemeinsamen Duschens mit C.A._____ von ihr an den Penis hat greifen lassen. Zwar beziehen sich die - 11 -