2.5. Anklageziffer 1c 2.5.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten in der Anklageziffer 1c vor, sich der sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB schuldig gemacht zu haben, indem er am 1. August 2020 zwischen 15.13 Uhr und 15.35 Uhr in der Duschkabine des Badezimmers im Erdgeschoss am gemeinsamen Wohnort an der S-Strasse in T._____ zusammen mit C.A._____ nackt geduscht und dabei durch Letztgenannte seinen Penis durch Hin- und Her-Bewegungen der Vorhaut habe stimulieren und mit deren Mund seinen Penis habe berühren bzw. küssen lassen. Der Beschuldigte habe eine Erektion bekommen und sei in der Folge zum Samenerguss gekommen.