Wer wie der Beschuldigte seinen Penis in erigiertem Zustand durch ein Kind ergreifen und an dessen Mund führen lässt und diese Handlung zulässt, erkennt den Sexualbezug dieser Handlung und will diese auch. Damit im Einklang steht denn auch das schlüssige und nachvollziehbare Gutachten von Dr. med. F._____ vom 1. Dezember 2021, demzufolge die Fähigkeit des Beschuldigten, die ihm angelasteten Straftaten einzusehen, nicht vermindert gewesen sei (UA act. 79.107 f.).