Sodann entfällt auch die Annahme einer strafrechtlich nicht relevanten spontanen und spielerischen Berührung des Penis. Vielmehr führt der vom Beschuldigten geschilderte Vergleich mit einem Mikrofon deutlich vor Augen, dass sich sein Penis währenddessen nicht in einem schlaffen Zustand befunden haben kann, sondern – vergleichbar mit einem harten Gegenstand wie einem Mikrofon – erigiert gewesen sein muss. Indem er in dieser Situation zuerst einmal abgewartet hat, was passiert, so dass C.A.___