in der Dusche gewesen zu sein und sich selber die Haare gewaschen zu haben, als C.A._____ seinen Penis angefasst und wie in ein Mikrofon in den Penis reingesungen habe. Es habe sich dabei wirklich um ein tatsächliches Anfassen gehandelt. Daraufhin habe er, nachdem er dies wahrgenommen und geschaut habe, was passiere, C.A._____ weggestossen und mit ihr geschimpft. Er wisse nicht, wieviel D.A._____ davon mitbekommen habe, da sie sich hinter ihm und C.A._____ befunden und sich abgetrocknet habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7). D.A._____ gab anlässlich ihrer Einvernahme vom 1. Oktober 2020 zu Protokoll, von diesem Vorfall keine Kenntnis zu haben (UA act. 899).