__ nicht sofort davon abgehalten hat, seinen Penis anzufassen, vermag noch keine eindeutig sexualbezogene Handlung zu begründen. Diesbezüglich gilt es denn auch zu berücksichtigen, dass aus der Videoaufnahme hervorgeht, dass der Beschuldigte, just in dem Moment, in welchem C.A._____ seinen Penis ergreift, scheinbar damit beschäftigt ist, seine Hausschuhe auszuziehen, weshalb es möglich und nachvollziehbar erscheint, dass er nicht unmittelbar abweisend reagiert hat. Nachdem der Anklagesachverhalt nicht erstellt ist, ist der Beschuldigte betreffend die Anklageziffer 1a vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind freizusprechen.