In Würdigung der gesamten Umstände lässt sich der Anklagesachverhalt, wonach der Beschuldigte sich mit dem Willen, zusammen mit C.A._____ eine sexuelle Handlung vorzunehmen, von der damals 1 ¾ Jahre alten C.A._____ dessen Penis und Hoden habe ergreifen lassen, nicht erstellen. Nachdem gerade die Videosequenz unmittelbar vor dem Ergreifen des Penis nicht vorhanden ist, ist nicht erwiesen, dass der Beschuldigte seinen Penis absichtlich durch C.A._____ hat halten lassen.