2.3.3. Der Vorfall wurde vom Beschuldigten mittels einer von ihm installierten Videokamera aufgezeichnet (siehe dazu unten). Auf der ausschnittsweise vorhandenen Videoaufnahme ist ersichtlich, wie der Beschuldigte, nur mit seiner Unterhose bekleidet, hinter C.A._____ das Badezimmer betritt und sich anschliessend seine Unterhose auszieht. Da lediglich Ausschnitte der Videoaufnahme vorhanden sind, ist im nächsten Ausschnitt bereits erkennbar, wie C.A._____ den schlaffen Penis des Beschuldigten in ihre beiden Hände nimmt, nicht jedoch, ob sie dies von sich aus oder aufgrund einer Aufforderung des Beschuldigten macht.