-3- Eventualtier sei eine ambulante therapeutische Massnahme anzuordnen, wobei der Vollzug der Strafe aufzuschieben sei. Weiter beantragte der Beschuldigte, es sei von der Anordnung einer Landesverweisung sowie eines Tätigkeitsverbots abzusehen. Sodann seien einzig die inkriminierten beschlagnahmten Datenträger zu vernichten und die übrigen beschlagnahmten Datenträger dem Beschuldigten herauszugeben. Die Genugtuungsforderung der Privatklägerin C.A._____ sei abzuweisen. 3.3. Am 2. Mai 2023 reichte der Beschuldigte vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.