Mit Berufungserklärung vom 17. März 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei von den Vorwürfen der mehrfachen Schändung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen Pornografie durch Verbreitung tatsächlicher Kinderpornografie und der mehrfachen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte freizusprechen und für die verbleibenden Schuldsprüche mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 120.00, Probezeit 5 Jahre, zu bestrafen. Anstatt der angeordneten ambulanten therapeutischen Massnahme sei eine Weisung zu erteilen, wonach er sich für die Dauer der Probezeit einer regelmässigen ambulanten Therapie zu unterziehen habe.