eine Genugtuung von Fr. 1'000.00 zu bezahlen. Weiter wurde die Entschädigung des amtlichen Verteidigers auf Fr. 22'186.20 festgesetzt. 3. 3.1. Mit Beschwerde vom 23. Dezember 2022 beantragte der amtliche Verteidiger eine Erhöhung seiner Entschädigung für das erstinstanzliche Verfahren auf Fr. 35'616.40.