besonders leichten Fall beispielsweise verneint beim (fahrlässigen) Nichtbedienen der Parkuhr für das korrekte Parkfeld infolge einer Verwechslung der Parkfeldnummern (Urteil des Bundesgerichts 6S.123/2007 vom 23. Juli 2007 E. 4.5). Das vom Tatbestand von Art. 90 Abs. 1 SVG geschützte Rechtsgut ist von der verletzten Verkehrsregel abhängig. Verkehrsregeln sollen in erster Linie der Vermeidung von Unfällen dienen, durch welche Verkehrsteilnehmer allenfalls verletzt oder getötet werden könnten (GERHARD FIOLKA, in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 7 f. zu Art.