Willkür liegt bei dieser Würdigung nicht vor. Mit der Vorinstanz ist auch für das Obergericht möglich, dass sich der Beschuldigte gegenüber dem Zeugen E. bzw. seinem früheren Arbeitgeber erklären bzw. dafür rechtfertigen wollte, dass er mit dem neuen Lastwagen kurz nach der Übergabe verunfallt ist.