verständlich und nicht als abwegig oder gar kopflos erscheint (Urteil des Bundesgerichts 6B_351/2017 vom 1. März 2018 E. 1.4). Sind andere Verkehrsteilnehmer involviert, ist das aus Art. 26 Abs. 1 SVG abgeleitete Vertrauensprinzip zu beachten. Demzufolge darf jeder Strassenbenützer da- -9-