Das Nichtbeherrschen des Fahrzeuges ist strafbar, wenn es auf einem Fahrfehler oder einer Fehlreaktion des Lenkers beruht, mithin schuldhaft ist. Vom Fahrzeuglenker wird grundsätzlich eine richtige, situationsadäquate Reaktion verlangt. Nicht ausser Acht gelassen werden darf, dass der Fahrzeuglenker im Strassenverkehr überraschend in eine kritische Situation geraten kann, in der Fehlentscheide möglich und verständlich sind.