1. Das Bundesgericht hat die gegen das Urteil des Obergerichts vom 4. November 2021 gerichtete Beschwerde des Beschuldigten wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs gutgeheissen. In der Sache hat es sich nicht geäussert. In Nachachtung des Urteils des Bundesgerichts 6B_1430/2021 vom 15. Februar 2023 wurde am 1. Juni 2023 eine mündliche Berufungsverhandlung durchgeführt und damit das rechtliche Gehör des Beschuldigten gewahrt. 2. Der Beschuldigte hielt anlässlich der Berufungsverhandlung an seinen bisherigen Anträgen fest und beantragte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen.