3. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten fand am 1. Juni 2023 statt. Der Beschuldigte hielt an seinen mit Berufungserklärung gestellten Begehren fest. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Berufung. Das Obergericht zieht in Erwägung: