Mit Berufungserklärung vom 2. August 2021 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. Mit Urteil SST.2021.173 vom 4. November 2021 stellte das Obergericht fest, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden sei. Es sprach den Beschuldigten wegen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 SVG schuldig und verurteilte ihn dafür zu einer Busse von Fr. 400.00, ersatzweise 4 Tage Freiheitsstrafe.