Das Obergericht hat mit Urteil SST.2019.143 vom 9. September 2019 eine dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Das Bundesgericht hiess eine gegen das Urteil des Obergerichts gerichtete Beschwerde des Beschuldigten in dem Sinne gut, dass das Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 9. September 2019 aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an das Bezirksgericht Brugg zurückgewiesen wurde (Urteil 6B_1177/2019 vom 17. Juni 2020).