Gegenstand Verletzung der Verkehrsregeln -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als Führer eines Sattelschleppers mit Anhänger am 6. November 2017 mittags ausserorts infolge pflichtwidriger Unvorsicht einen Selbstunfall verursacht zu haben, als er in einer leichten Linkskurve auf der rechten Seite von der Strasse abkam, worauf der Lastenzug kippte.