3.3. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 2'215.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 800.00) werden dem Beschuldigten auferlegt. 3.4. Der Beschuldigte hat seine erstinstanzlichen Parteikosten selbst zu tragen. - 12 - Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)