So hat die Polizei beim Eintreffen beim BMW ausser dem flüchtenden Beschuldigten niemanden angetroffen. Wäre der BMW tatsächlich von der vom Beschuldigten geschilderten Frau gelenkt worden, wäre hingegen anzunehmen gewesen, dass sich diese auch noch dort oder in unmittelbarer Nähe aufgehalten hätte, zumal sie nach Angaben des Beschuldigten keinen Alkohol getrunken hatte und somit auch keinen Grund gehabt hätte, sich einer Kontrolle durch die Polizei zu entziehen. Gegen die Annahme, der BMW sei durch die vom Beschuldigten geschilderte Frau gelenkt worden, spricht sodann auch, dass der Beschuldigte den Autoschlüssel auf sich trug und -7-