aussage den Tatvorwurf zu entkräften. Dies wäre vorliegend vor allem deshalb angezeigt, weil die übrigen Indizien nicht ansatzweise auf die Anwesenheit einer zweiten Person schliessen lassen. Im Gegenteil sprechen – wie bereits ausgeführt – alle Umstände für die Annahme, dass der Beschuldigte den BMW allein gelenkt hat. So hat die Polizei beim Eintreffen beim BMW ausser dem flüchtenden Beschuldigten niemanden angetroffen.