angehalten und getestet (vgl. Strafbefehl vom 15. August 2022, Beilage 1 zur schriftlichen Berufungsbegründung) –, hat er kurzerhand entschieden, sein Fahrzeug vor dem Haus stehen zu lassen und über den Zaun der Minigolfanlage zu fliehen, um sich dann zu verstecken. Wäre ihm dies geglückt, so hätte die Polizei ihn nicht antreffen und kontrollieren können. Wäre er jedoch normal nach Hause gegangen, hätte er damit rechnen müssen, dass die Polizei an seiner Haustür geklingelt und ihn schliesslich erneut des Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkoholkonzentration überführt hätte.