Diese zahlreichen Indizien lassen in einer Gesamtbetrachtung vernünftigerweise einzig den Schluss zu, dass der Beschuldigte selbst mit dem Fahrzeug (alleine) nach Hause gefahren und kurz vor seinem Haus auf die Polizeipatrouille im markierten Polizeifahrzeug (VA act. 87) aufmerksam geworden ist. Da ihm zu diesem Zeitpunkt bewusst gewesen sein muss, dass er nach der konsumierten Menge Alkohol kein Fahrzeug mehr hätte lenken dürfen und die Polizei, die zu diesem Zeitpunkt bereits ihr Fahrzeug zu wenden begonnen hat, bei einer allfälligen Kontrolle einen Alkoholtest durchführen würde – wurde er doch bereits am 5. Mai 2022 von der Polizei