2. Der Präsident des Bezirksgerichts Muri sprach den Beschuldigten auf Einsprache hin mit Urteil vom 10. Januar 2023 gemäss Strafbefehl schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à -3- Fr. 30.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 700.00, ersatzweise 7 Tage Freiheitsstrafe. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 27. Februar 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 3.2. Im Einverständnis der Parteien wurde mit Verfügung vom 6. März 2023 das schriftliche Verfahren angeordnet (Art. 406 Abs. 2 StPO).