Ein Fahrzeuglenker war nicht vor Ort, etwas entfernt vom Fahrzeug konnte jedoch der Beschuldigte angehalten werden, welcher soeben über ein Gitter bei der Minigolfanlage geklettert war und über das Wiesland davongehen wollte. Weitere Personen konnten vor Ort nicht betroffen werden. Der Beschuldigte führte den Fahrzeugschlüssel in seiner Hosentasche mit sich. Weiter befand sich das Mobiltelefon des Beschuldigten im Fach der Fahrertüre.