und einer Busse von Fr. 1'000.00, ersatzweise 90 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 4.2. Die bisher ausgestandene Untersuchungshaft von 3 Tagen (vorläufige Festnahmen vom 15. Januar 2021 sowie 28. Juli 2021 bis 29. Juli 2021) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 5. [in Rechtskraft erwachsen] 5.1. Folgende beschlagnahmten Betäubungsmittel und Gegenstände werden eingezogen: - 500 Gramm Amphetamin - 8.6 Gramm MDMA - ca. 3.75 Gramm Marihuana (1 Minigrip) - ca. 0.91 Gramm Marihuana (1 Minigrip) - 0.2 Gramm Amphetamin - 2 Joints Marihuana - 2 Feinwaagen - ungebrauchte leere Minigrips Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.