1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Verfahren wird hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG (Anklage Dossiers 18. März 2019 bis 26. Oktober 2019) zufolge Eintritts der Verjährung eingestellt. 2. Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG (Zusatzanklage Dossier 16. September 2021) freigesprochen.