Der Beschuldigte wird betreffend das Dossier 16. September 2021 der Zusatzanklage vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG freigesprochen. Weiter wurde das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG betreffend die Anklagedossiers 18. März 2019 bis 26. Oktober 2019 eingestellt. Diese untergeordneten Vorwürfe standen jedoch in einem engen Zusammenhang zu den weiteren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, in denen es betr. Marihuana und Amphetamin zu Schuldsprüchen gekommen ist.