Handelt es sich – wie vorliegend – bei einer der neu zu beurteilenden Taten um die schwerste Straftat, ist diese um die rechtskräftige Grundstrafe gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 22. September 2021 (Geldstrafe von 20 Tagessätzen) angemessen zu erhöhen. Die infolge Asperation eintretende Reduzierung der rechtskräftigen Grundstrafe ist von der Strafe für die neu zu beurteilenden Delikte abzuziehen und ergibt die Zusatzstrafe.