Auch wenn Ecstasy nicht geeignet ist, die körperliche oder seelische Gesundheit in eine naheliegende und ernstliche Gefahr zu bringen und deshalb die Annahme eines mengenmässig schweren Falles ausscheidet (BGE 125 IV 90 Regeste), so handelt es sich bei Ecstasy doch nicht um eine harmlose Droge. Insbesondere der regelmässige, in grossen Mengen und/oder zusammen mit anderen Substanzen erfolgte Konsum durch sich mitten in ihrer physischen und psychischen Entwicklung befindliche Jugendliche und junge Erwachsene kann zu physischen und psychischen Störungen führen.