6B_1053/2018 vom 26. Februar 2019 E. 3.4 mit Hinweis auf die Urteile 6B_1416/2017 vom 29. November 2018 E. 1.4.4: 6B_698/2017 vom 13. Oktober 2017 E. 7.1.2; je mit Hinweisen). Entgegen seinem Vorbringen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 39) ist nicht ersichtlich, inwiefern er von der auszusprechenden Freiheitsstrafe härter getroffen würde als jede andere Person in seiner Situation. - 23 - Insgesamt rechtfertigt es sich knapp, die Täterkomponente nicht negativ, sondern neutral zu berücksichtigen.