6B_510/2015 vom 25. August 2015 E. 1.4; 6B_325/2013 vom 13. Juni 2013 E. 3.2.3). Im Rahmen des Nachtatverhaltens wirken sich sodann die seit der Tatbegehung ergangenen, rechtskräftigen Verurteilungen negativ aus (siehe dazu oben).