Verschuldens eine Freiheitsstrafe auszufällen ist, in Anwendung des Asperationsprinzips gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB angemessen zu erhöhen. Dazu ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte hat in Mittäterschaft mit C._____, D._____, E._____ und F._____ versucht, Bargeld in erhoffter Höhe von mindestens mehreren Tausend Franken aus einem Terrassenhaus in Z._____ zu entwenden.