Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 27. November 2019 wurde der Beschuldigte wegen Beschimpfung, Sachbeschädigung und Tätlichkeiten als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 21. Mai 2019 zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 22. September 2021 wegen Diebstahls zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt. Schliesslich wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 8. März 2023 wegen Diebstahls - 18 -