Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 11. Januar 2018 wurde er wegen geringfügiger Sachbeschädigung, mehrfachen Diebstahls und geringfügigen Diebstahls zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 1'700.00 verurteilt. Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 21. Mai 2019 wegen versuchter Widerhandlung gegen das Waffengesetz und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes mit einer unbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 300.00 bestraft (siehe aktueller Strafregisterauszug).