Der Beschuldigte ist mehrfach, teilweise einschlägig vorbestraft. So wurde er am 28. Juni 2016 von der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau wegen Sachbeschädigung und mehrfachen Diebstahls zu einem teilbedingten Freiheitsentzug von 50 Tagen mit einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 30 Tagen verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 11. Januar 2018 wurde er wegen geringfügiger Sachbeschädigung, mehrfachen Diebstahls und geringfügigen Diebstahls zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 1'700.00 verurteilt.