5.5. Indem der Beschuldigte am 27. Juli 2021 0.2 Gramm Amphetamin, ca. 0.3 Gramm Kokain und einen Joint mit ca. 0.5 Gramm Marihuana sowie zwischen dem 28. Juli 2021 und 11. Januar 2022 monatlich ca. 30 bis 40 Gramm Cannabis wissentlich und willentlich und damit vorsätzlich unbefugt konsumiert hat, hat er den objektiven und subjektiven Tatbestand des unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln mehrfach erfüllt.