1 BetmG schuldig gemacht zu haben, indem er am 27. Juli 2021 zwischen 18.00 Uhr und 21.00 Uhr an der P-Strasse […] in Z._____ wissentlich und willentlich ca. 0.2 Gramm Amphetamin, ca. 0.3 Gramm Kokain und einen Joint mit ca. 0.5 Gramm Marihuana konsumiert habe. Weiter habe er am 16. September 2021 um ca. 23.30 Uhr an seinem Wohnort an der P- Strasse […] in Y._____ wissentlich und willentlich eine unbekannte Menge Marihuana und zwischen dem 28. Juli 2021 und dem 11. Januar 2022 an nicht näher benannter Örtlichkeit monatlich ca. 30 bis 40 Gramm Cannabis konsumiert (Anklageziffer 3 der Zusatzanklage).