5.2. Die Zusatzanklage wirft dem Beschuldigten vor, sich des mehrfachen unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG schuldig gemacht zu haben, indem er am 27. Juli 2021 zwischen 18.00 Uhr und 21.00 Uhr an der P-Strasse […] in Z._____ wissentlich und willentlich ca. 0.2 Gramm Amphetamin, ca. 0.3 Gramm Kokain und einen Joint mit ca. 0.5 Gramm Marihuana konsumiert habe.