3.4. Wie bereits dargelegt, erachtet das Obergericht den Sachverhalt der Anklageziffer 1 der Zusatzanklage, welcher zugleich den versuchten Diebstahl, die Sachbeschädigung und den versuchten Hausfriedensbruch umfasst, als erstellt. Es kann diesbezüglich auf die vorgängig gemachten Ausführungen zum versuchten Diebstahl und zur Sachbeschädigung verwiesen werden.