3.2. Die Zusatzanklage wirft dem Beschuldigten vor, sich des versuchten Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gemacht zu haben, indem er am 28. Juli 2021 zwischen 03.00 Uhr und 04.00 Uhr beim Terrassenhaus am T-weg […] in Z._____ Schmiere gestanden habe, während C._____, D._____, E._____ und F._____ versucht hätten, in die vorgenannte Liegenschaft einzudringen. Aufgrund des Erscheinens der herbeigerufenen Polizei hätten sie alle die Flucht ergriffen. Der Beschuldigte habe am Vortag zusammen mit den - 12 -