am versuchten Einbruchdiebstahl vom 28. Juli 2021 am Terrassenhaus am T-weg […] in Z._____ im Sinne der Mittäterschaft erstellt. Nachdem der angeklagte Sachverhalt bereits rechtsgenüglich erstellt ist, kann offenbleiben, ob die Einvernahmen des Beschuldigten vom 29. Oktober 2021, von C._____, E._____, F._____ und D._____ vom 28. Juli 2021 sowie von C._____ vom 11. Oktober 2021 verwertbar sind, weshalb auf die diesbezüglichen Vorbringen des Beschuldigten nicht weiter einzugehen ist.