__ einzubrechen, um darin befindliches Bargeld in vermuteter Höhe von mehreren tausend Franken zu entwenden, sich gemeinsam dorthin begeben haben und in gemeinsamer Tatausführung versucht haben, in das Haus einzudringen. Gestützt auf die vorgängig dargelegten Aussagen ist erstellt, dass es zwei Versuche gegeben hat, durch das Zerstören der Glastüre gewaltsam in das Haus einzudringen, was jedoch aufgrund der angerückten Polizei nicht gelungen ist. Gemäss den übereinstimmenden Ausführungen des Beschuldigten und von E._____ hat Erstgenannter während der Tatbegehung Schmiere gestanden.