Dass sich niemand daran erinnern konnte, wessen Idee dies war, ist irrelevant, da es nicht darauf ankommt, welche konkrete Person die Idee zur Tatbegehung hatte, sondern einzig darauf, dass alle Täter den Tatentschluss gemeinsam gefasst oder sich diesem zumindest angeschlossen haben. Relevant und hervorzuheben ist, dass sämtliche beteiligten Personen, inklusive des Beschuldigten, übereingekommen sind, in das Terrassenhaus am T-weg […] in Z._____ einzubrechen, um darin befindliches Bargeld in vermuteter Höhe von mehreren tausend Franken zu entwenden, sich gemeinsam dorthin begeben haben und in gemeinsamer Tatausführung versucht haben, in das Haus einzudringen.